SPÖ-JURISTEN WOLLEN DIE ÖVP-REGIERUNG WEGPUTSCHEN

2021/06/06

037…20210606…KATEGORIE: die Versklavung Europas

SPÖ-JURISTEN WOLLEN DIE ÖVP-REGIERUNG WEGPUTSCHEN von Klaus Remsing

Weil der Iran und die Hamas innerhalb von 11 Tagen überfallsartig 4300 Raketen auf israelische Städte geschossen hat, ließ Bundeskanzler Kurz aus Solidarität die israelische Flagge neben der österreichischen auf dem Bundeskanzleramt hissen. Er kann mit Israel gut mitfühlen, denn auch er selbst wird derzeit von einer mehrheitlich sozialdemokratischen Judikatur beschossen.

Spätestens seit 1. Juli 2018 hat die mehrheitlich aus SPÖ-Juristen bestehende Judikatur die ÖVP auf ihrer Abschussliste, weil diese damals ein neues Erwachsenenschutzrecht samt Vorsorgevollmacht eingeführt hat. Der von der ÖVP berufene parteifreie und von 2013 bis 2017 amtierende Justizminister Univ. Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter hat mit der ÖVP-Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und den ÖVP-Leitungsgremien seit 2014 bei dem jahrzehntelang gültigen „Sachwalterrecht“ (früher „Vormundschaft“) in einer Weise Reformen eingeleitet, dass nicht mehr bevorzugt Rechtsanwälte, sondern fast nur noch Familienangehörige der geistig oder psychisch beeinträchtigten Personen als Vertreter in Vertrags-, Geschäfts- und Rechtsangelegenheiten eingesetzt werden müssen. Schon seit 2015 können Verwandte oder auch Freunde sogenannte „Vorsorgevollmachten“ beim Notar unterschreiben, worauf sie und nicht irgend ein Rechtsanwalt zwingend als gesetzliche Vertreter eingesetzt werden müssen.

Damit verloren die Rechtsanwälte fast jeden Zugriff auf das Volksvermögen von 80.000 bis 90.000 Personen in Österreich, bei denen sie gesetzliche Vertreter waren oder werden wollten. Jährlich ungefähr zwei Milliarden Euro flossen ab etwa 2018 deshalb nicht mehr als Honorare und Aufwandsentschädigungen in Richtung Rechtsanwaltskanzleien(1), sondern blieben bei den beeinträchtigten Personen, die durch Fleiß und Können oft sogar Betriebe und kleine Vermögen besessen haben, und bei deren Nachkommen und Verwandten.

In Deutschland konnte bis heute das ungerechte Sachwalterrecht noch nicht reformiert werden, weil sich innerlich bisher auch die CDU/CSU nicht reformieren konnte. Weil in Österreich die ÖVP mit Sebastian Kurz sich als größte bürgerliche Partei reformieren konnte, war es auch möglich, neben vielen anderen Reformen auch das alte menschenverachtende Sachwalterrecht zu reformieren und es umzubenennen in „Erwachsenenschutzgesetz“.

In Deutschland bekommen immer noch fast nur familienfremde Juristen und deren FreundInnen Vollmachten über behinderte und demente, vormals aber oft erfolgreiche und wohlhabende Personen und können oft große Teile von deren Vermögen zu sich umleiten. Ein einziger Rechtsanwalt darf bis zu 50 Vormundschaften innehaben. Die Medienleute wollen sich nicht um das Riesenproblem kümmern, weil sie mit vielen Rechtsanwälten und sonstigen Juristen beruflich und privat eng verbunden sind. Viele Betroffene meinen, nur sie alleine würden von der Justiz so ungerecht behandelt, denn sie erfahren nicht aus dem Rundfunk und auch nicht aus den Zeitungen etwas davon, dass es sich hier um eine menschenverachtende Massenungerechtigkeit handelt.

In Österreich wurde im Jahr 2019 bei der Parlamentswahl die ÖVP zwar mit großer Mehrheit von den Bürgern gewählt und konnte dadurch die Regierungsspitze mit Sebastian Kurz übernehmen, aber in der Judikative sitzen weiterhin mit großer Mehrheit Richter und Staatsanwälte (und hier im Besonderen in der WKStA – Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) SPÖ-Juristen oder SPÖ-nahe Juristen. Die jahrzehntelang regierenden SPÖ-Bundeskanzler (1970 bis 2000, 2007 bis 2017) und Bundespräsidenten (1945 bis 1974, 2004 bis 2016) haben die Staatsanwälte- und Richterposten im Laufe dieser Zeit mehrheitlich mit SPÖ-Leuten besetzt.

Wenn eine Partei wie die SPÖ, die bei Parlamentswahlen antritt, auch fast alle Posten nicht nur in der Exekutive (was ihr nach gewonnenen Wahlen zusteht), sondern auch in der Judikative (und auch jene im Bildungs-, Sozial- und Rundfunkapparat) mit ihr zutiefst ergebenen Anhängern besetzt (was ihr nicht zusteht), so ist das eine Zersetzung der Gewaltenteilung, auf der jeder demokratische Rechtsstaat aufgebaut ist. Somit steht nun die Judikative jeder anderen als einer SPÖ-freundlichen Regierung nicht mehr neutral kontrollierend, sondern ablehnend und wahrscheinlich sogar zerstören wollend gegenüber.

Die österreichische Judikative hat also zumindest zwei Motive, nicht bis zur nächsten Nationalratswahl zu warten, sondern jetzt schon mit juristischen Methoden die im Jahr 2019 mehrheitlich gewählte ÖVP abzusetzen. Erstens wegen der zwei Milliarden, die sie unter den SPÖ-Kanzlern jahrzehntelang sang- und klanglos jährlich von gesundheitlich oder psychisch angeschlagenen Menschen als „Sachwalter“ bekamen aber jetzt nicht mehr bekommen und zweitens, weil die mit allen Wassern gewaschenen SPÖ-Juristen sich zutrauen, sie könnten – wenn schon ihre Partei bei Parlamentswahlen nicht gewinnen kann – mit Kontrolle des Privatlebens, Verletzung des Briefgeheimnisses, welches auch für elektronische Kommunikation gilt, Bespitzelungen, Anzeigen, Anklagen und Verurteilungen die gewählten Regierungsmitglieder der ÖVP absetzen.

Das dritte Motiv, warum die Justiz die Regierung absetzen will, ist das Streben nach Allmacht, das in allen drei Gewalten – trotz oft vollmundigem Bekenntnis zur Gewaltenteilung – stets vorhanden ist. Es gab Zeiten, in denen Kanzler zu Diktatoren wurden, aber heute ist es die Justiz, die Allmacht gewinnen will und eine Kritarchie anstrebt. Das Volk war immer schon vorsichtig, kritisch und misstrauisch gegenüber der Justiz eingestellt, was durch diese Volksweisheit ausgedrückt wird: „Es ist ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen“.

Der Parlamentspartei SPÖ stellt sich, dem Parlamentarismus Hohn sprechend auf Seite der Justiz und unterstützt deren Allmachtsbestrebungen. Ihr Vizeklubchef sagte 20210604: „Die ÖVP führt eine Art Krieg gegen die WKStA und damit gegen den Rechtsstaat“ ( https://mobil.krone.at/2429854 ), dabei ist gerade sie gegen den Rechtsstaat, weil sie jede sachliche Kritik an der Justiz verbieten will (die WKStA-Staatsanwälte wurden mehrheitlich von der SPÖ berufen).

In einem Rechtsstaat darf niemand, auch nicht die Justiz, sakrosankt sein, denn Juristen sind auch nur Menschen, machen Fehler und haben oft Allmachtsgelüste. Genauso wie die Justiz das Parlament und die Regierung kritisieren darf, sollten diese genauso umgekehrt die Justiz sachlich kritisieren dürfen. Weil die SPÖ im Justizapparat die Mehrheit hat und mit Hilfe von diesem wieder die Staatsmacht erlangen möchte, will sie diesen als alleroberste und völlig unkritisierbare Autorität darstellen.

Hier spielt auch die alte Unterwürfigkeits-Haltung der Sozialdemokraten mit, die sich immer schon nach unkritisierbaren Autoritäten gesehnt haben. Der ganze innere Aufbau der Sozialdemokratie ist auf innerparteilichen Beziehungsaufbau, Karrierismus, Machtstellungen, Freunderlwirtschaft, innerparteiliches Networking und absolute Unterwürfigkeit gegenüber den Parteiobersten aufgebaut. Weil auch im Islam die absolute Unterwürfigkeit gegenüber unkritisierbaren obersten politisch-religiösen Richtern die Gesellschaftsstruktur bestimmt, finden die Sozialdemokraten alles sympathisch, was mit dem Islam zu tun hat. Die Affinität zwischen Islam und Sozialdemokratie beruht auf einer Übereinstimmung ihrer inneren Strukturen.

Nur eine ausreichende Trennung zwischen der Legislative, Exekutive und Judikative würde ihre Ausgewogenheit und eine gegenseitige Kontrolle ermöglichen. Wobei aber dem Parlament zurecht mehr Gewicht gegeben werden soll, weil es als einzige der drei Gewalten wegen der regelmäßigen Parlamentswahlen am meisten sich unter der Kontrolle des Volkes befindet. Das Parlament kann Untersuchungsausschüsse bilden, um die Regierung unter die Lupe zu nehmen und bei Mehrheit in einer Misstrauensabstimmung auch absetzen. Es kann Gesetze beschließen, nach denen sich die Judikative richten muss. Die Judikative kann Gesetze des Parlaments zwar kippen, wenn sie gegen die Verfassung (Grundgesetz) sind, aber das Parlament kann mit Zweidrittelmehrheit die Verfassung nach seinem Gutdünken neu gestalten.

Die Judikatur geht heute in Richtung Kritarchie, weil sie den ehemaligen ÖVP-Justizminister Univ. Prof. Dr. Brandstetter (den sie nicht mag, denn er war es, der mit seiner Reform des alten Sachwalterrechts vielen Juristen jeden Zugriff auf das Vermögen zwar dementer, aber wohlhabender Personen weggenommen hat), ÖVP-Finanzminister Mag. Blümel, die ÖVP-Justizsprecherin Mag. Michaela Steinacker und den Bundeskanzler Sebastian Kurz mit konstruierten Anklagen absetzen und rachsüchtig am liebsten ins Gefängnis stecken will. Mag. Michaela Steinacker hat sie deswegen im Visier, weil sie aufgedeckt hat, dass die WKStA 39.925 Personen angezeigt hat, davon aber nur 471 verurteilt wurden. Dadurch wurde bekannt, dass die WKStA nicht nur bei dringendem Verdacht Anzeigen macht, sondern wahrscheinlich auch dann, wenn sie bestimmte Menschen nicht mag. Sie hofft, dass bei peniblen Untersuchungen oder bei kreuzverhörartigen Zeugenbefragungen vielleicht irgend etwas Verurteilungswürdiges herauskommen könnte. Von den 39.925 Personen gerieten also 39.454 zu Unrecht in Verdacht. Da die meisten Kunden und Firmenchefs viel eher mit Firmen oder mit neu Einzustellenden in Kontakt treten, die unter keinem Verdacht stehen, haben sehr viele Menschen Schaden erlitten.
https://www.oe24at/oesterreich/politik/wksta-nur-einer-von-100-beschuldigten-wird-verurteilt/464937687

Dem Bundeskanzler Sebastian Kurz halten sie vor, er hätte mit der Leitung der ÖBAG (Österreichische Beteiligung AG) eine ÖVP-Vertrauensperson eingesetzt. Etwas, was für alle Bundeskanzler und gerade für alle SPÖ-Bundeskanzler völlig selbstverständlich war. Auch sie haben es als ihr Recht erachtet, als demokratisch gewählte Bundeskanzler bestimmen zu dürfen (gemeinsam mit einem etwaigen Koalitionspartner), wer die Ministerposten, Staatssekretärsposten und alle weiteren wichtigen Posten der Republik einnehmen soll. Genau genommen ist das nicht nur ihr Recht, sondern auch ihre Pflicht, denn die Wähler haben sie genau deswegen gewählt, damit sie mit den Leuten ihres Vertrauens regieren. Wenn ein Bundeskanzler diese Posten mit Leuten von anderen Parteien besetzt hätte, würde das dem Wählerwillen widersprechen.

Bei so tiefgreifenden Reformen und Neuerungen, die Sebastian Kurz eingeleitet hat, kann es schon mal passieren, dass falsche Experten wie MMag. Schmid auf den fahrenden Reform-Zug aufspringen, welche weniger an Reformen, sondern eher an sich selbst denken. Das ist bei neuen Bewegungen öfter der Fall, da neue Personen, die die alten ersetzen, meist noch unbeschriebene Blätter sind. Reform-Bewegungen sollte aber immer die Chance gegeben werden, innerhalb einer gewissen Frist bei den oft charakterlich noch wenig bekannten Neuankömmlingen die Spreu vom Weizen zu trennen, was mit dem Rücktritt von MMag. Schmid nun auch geschehen ist.

Derzeit ergreifen allenthalben aber zerstörungswillige Menschen erfreut die Gelegenheit, die vom Coronavirus verursachten Zerstörungen mit ihren Brecheisen, Abrissbirnen und Sprengladungen auszuweiten. Sie wollen die Gebäude der Zivilisation, der sozialen Ordnung, der Gerechtigkeit, der Gewaltenteilung und der Demokratie zertrümmern, um sich in einem dadurch entstandenen Chaos fremdes Gut anzueignen, ohne dass dies sonderlich auffällt.

Die Verbrecherregime des Iran und der Hamas jagen überfallsartig innerhalb von elf Tagen 4300 Raketen in Wohnhäuser der von der Virus-Abwehr stark beanspruchten israelischen Städte und in Österreich setzt sich überfallsartig eine der drei Gewalten – nämlich die der Judikative – über die Gewaltenteilung hinweg und will die durch das Coronavirus stark beanspruchten, im Jahr 2019 aber voll demokratisch gewählten ÖVP-Regierungsvertreter absetzen.

Das Hissen der israelischen Flagge gemeinsam neben der österreichischen Flagge auf dem Bundeskanzleramt wies nicht nur auf eine moralischen Unterstützung für die von den Hamas-Iran-Raketen hinterhältig und brutal angegriffenen israelischen Städte hin, sondern auch darauf, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz – ähnlich wie Israel – ebenso hinterhältigen und brutalen Angriffen ausgesetzt ist.

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(1)

Diesen Bericht des ORF über das Verhalten der Rechtsanwälte-Sachwalter habe ich im Artikel „DIE SACHWALTERSCHAFT WURDE IN ÖSTERREICH ZU EINEM ANWALTLICHEN MASSENGESCHÄFT“ schon einmal gebracht (im Archiv unter Mai2017 nachlesbar), ich bringe ihn hier nochmals, weil er auch zu diesem Artikel gut dazu passt:

ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, RADIO Ö1, 2016-01-19, 09.25 Uhr:
Je mehr es in einer Gesellschaft zu vererben gibt und je älter die Menschen werden, um so mehr sind alte Menschen als potentielle Opfer von Erbschleichern gefährdet. Oder auch einfach nur weil sie vielleicht nicht mehr im Stande sind, ihr Leben selbstständig zu meistern und ihre finanziellen Angelegenheiten alleine zu erledigen. Viele alte Menschen werden deshalb besachwaltet, oft viel zu übereilt und nicht selten, weil dahinter handfeste Interessen stecken. Wie die Volksanwältin Gertrude Brinek aus ihrer Praxis berichtet. Sie erzählt von einem seltenen Fall, in dem es einer alten Dame gelang, ihren Sachwalter wieder loszuwerden. Eine der wenigen Ausnahmen, denn im Regelfall gilt: Einmal besachwaltet, immer besachwaltet. „Man wollte ihr wegen einer Jagd ein altes Bauernhaus und ein Grundstück abpressen und so irgendwie, und sie hat sich nicht gefügt und da hat man gesagt, die ist deppert, die braucht einen Sachwalter und so weiter.“

Die Besachwaltung durch familienfremde Sachwalter erweist sich oftmals als besonders problematisch, meint Volksanwältin Gertrude Brinek, denn in solchen Fällen haben Familienangehörige weder Parteienstellung, noch einen Einfluss auf die Entscheidungen des Sachwalters. „Und sie müssen zuschauen, wie der oder die Sachwalterin – familienfremde Sachwalter/in – dann Dispositionen trifft, Grundstücke verkauft, Wohnungen verkauft. Die Angehörigen sagen dann: nie und nimmer hätte die Tante, die Mama in ein Pflegeheim wollen, und der Sachwalter, die Sachwalterin trifft genau in diese Richtung Dispositionen und so weiter.“

Besachwaltete Menschen sind oft unlauteren Interessen anderer ausgesetzt und sie sind nicht im Stande, etwaige kriminelle Machenschaften von Sachwaltern wahrzunehmen. Leider, so Volksanwältin Gertude Brinek, zeigt sich einmal mehr, dass es auch im ehrenwerten Berufsstand der Richter und Anwälte schwarze Schafe gibt. „Verdächtig wird die Geschichte, wenn´s dann die Schwester vom Notar kauft oder vom Rechtsanwalt, der zufällig der Sachwalter ist und weil er zufällig einen guten Preis gekriegt hat. Und wenn die Angehörigen sagen, ich hätt´s auch kauft, das ist das Grundstückl vom Opa oder vom Onkel g´wesen. Aber bevor noch das Schild „zu verkaufen“ oder das Inserat war, hat´s schon der andere gehabt.“
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Auch das „HANDBUCH DES SACHWALTERRECHTS“, Linde Verlag, 2007, Barth/Ganner spricht von „einem anwaltlichen Massengeschäft“, hier drei Zitate daraus:

S.069: „Rechtsanwälte und Notare dürfen nach § 279 Abs. 5 höchstens 25 Sachwalterschaften übernehmen.“

S.453: „Nach Untersuchungen des Instituts für Rechts- und Krimalsoziologie hat sich die Zahl der jährlich neu bestellten Sachwalter zwischen 1981 und 2001 mehr als versiebenfacht. So wird derzeit jährlich ein Promille der Bevölkerung neu unter Sachwalterschaft gestellt. Vor etwa 20 Jahren standen ca 20.000 Menschen unter Sachwalterschaft, heute wird die Zahl schon auf mehr als 50.000 geschätzt. In Anbetracht der durchschnittlichen Dauer einer Sachwalterschaft von rund zehn Jahren geht man sogar davon aus, dass in absehbarer Zeit fast 1 % der Bevölkerung unter Sachwalterschaft stehen könnte, was ungefähr 80.000 Personen entspräche.“

S.454: „Mit dieser Entwicklung ist ein Verlust von Glaubwürdigkeit und Effizienz der Schutzfunktion der Sachwalterschaft verbunden. Die schiere Fallmenge gefährdet nämlich den intendierten Rechtsschutz durch Bestellung eines Sachwalters. Da der Ausbau der Vereinssachwalterschaft aus budgetären Gründen mit dieser Zunahme von Sachwalterschaften nicht Schritt halten kann, müssen die Qualität und damit die Reputation der Sachwalterschft früher oder später Schaden nehmen. Pilgram beschreibt dieses oft Wirklichkeit gewordene Szenario anschaulich, wenn er meint: „Man überlässt (Sachwalterschaften) dann auch in anspruchsvollen Fällen wieder überforderten Angehörigen oder einem anwaltlichen Massengeschäft, bei dem die persönliche Sorge zu kurz kommt. Die richterliche Aufsicht wird die in sie gesetzten Erwartungen bei steigenden Fallzahlen auch nur mehr unzureichend erfüllen können.““

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SACHWALTERSCHAFT: „Eine Frage der Menschlichkeit“

Mit einer Reform des Sachwalterrechts sollen die Bedürfnisse beeinträchtigter Menschen besser gewahrt bleiben.
vom 07.07.2016, 16:54 Uhr | Update: 07.07.2016, 19:39 Uhr
Katharina Schmidt
Wien. Helga Mayer lebt in ständiger Angst. In jüngster Zeit hatte sie schon zwei Mal am Monatsersten kein Geld zur Verfügung, 13 Tage musste sie überhaupt hungern. Sollte sie nicht parieren, werde er sie in ein Pflegeheim einweisen lassen. „Er“, das ist Frau Mayers Sachwalter. Nach einem Unfall hat das behandelnde Krankenhaus einen Sachwalter für sie bestellt, den sie wechselte, als sie in die Nähe ihrer Tochter nach Niederösterreich zog.

„Und damit begannen meine schlimmsten Probleme“, so Mayer. Eigentlich ist vereinbart, dass er ihr alle zwei Wochen 200 Euro zur Verfügung stellt. Doch oft lässt er sie hängen. Beschwert sie sich, folgt die Drohung mit dem Pflegeheim. Auch bei der Patientenwaltschaft ist der Sachwalter kein Unbekannter: 80 Personen betreut er gleichzeitig, immer wieder kommen Beschwerden. Mayers Fall ist nur einer von vielen, wie sie seit Jahren in steigendem Ausmaß an Volksanwältin Gertrude Brinek herangetragen werden. Alleine im vergangenen Jahr gab es 219 Beschwerden gegen Sachwalter bei der Volksanwaltschaft. Brinek setzte sich daher immer wieder für eine Reform der Sachwalterschaft – am Donnerstag präsentierte nun Justizminister Wolfgang Brandstetter gemeinsam mit Brinek und dem Zivilrechtssektionschef Georg Kathrein eine umfangreiche Neufassung des Sachwalterrechts, das Fälle wie jenen von Frau Mayer in Zukunft verhindern soll.

Verdoppelung der Sachwalterschaften auf 60.000
„Das bisherige System hat sich in eine falsche Richtung entwickelt“, meinte Brandstetter. Bisher würde die Sachwalterschaft „verhängt“ – ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Menschen. Während diese Bedürfnisse laut Justizminister immer weniger gewahrt werden, hat sich die Zahl der besachwalteten Personen im vergangenen Jahrzehnt verdoppelt: Von 30.000 im Jahr 2003 auf 60.000 im vergangenen Jahr. Nun bräuchte es einen Paradigmenwechsel hin zu weniger Sachwalterschaften und mehr Hilfe zur Selbsthilfe, so Brandstetter – „das ist eine Frage der Menschlichkeit“.
Dieser Paradigmenwechsel wird sich zunächst in der Sprache ausdrücken: Das Sachwalterrecht wird in „Erwachsenenschutzrecht“ umbenannt. In vier Stufen soll dieser Erwachsenenschutz künftig sichergestellt werden: Stufe eins ist die bestehende Vorsorgevollmacht. Damit kann jeder zu jedem Zeitpunkt seines Lebens einen anderen bestimmen, in gewissen Belangen für ihn zu entscheiden, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Neu ist Stufe zwei: Volljährige Personen mit geringen Beeinträchtigungen können im Rahmen der „gewählten Erwachsenenvertretung“ eine Person ihres Vertrauens – die nicht verwandt sein muss – für einzelne Angelegenheiten oder mehr mit der Vertretung beauftragen. Stufe drei ist die gesetzliche Erwachsenenvertretung: Diese kann jeder beantragen, zum Vertreter bestellt werden kann aber nur ein Familienangehöriger – wenn die betroffene Person nicht widerspricht.

Mehr Kontrolle bei Erwachsenenvertretung
Die gerichtliche Erwachsenenvertretung schließlich ersetzt die bisherige Sachwalterschaft, sie kann weiterhin von jedem beantragt werden, das Gericht bestellt einen ihm geeignet erscheinenden Vertreter. Doch im Gegensatz zur Sachwalterschaft alt wurden einige Einschränkungen eingebaut, die Missbrauch verhindern sollen. Zum Beispiel ist das Gericht derzeit dazu verpflichtet, bestehende Sachwalterschaften alle fünf Jahre zu überprüfen. Künftig wird ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter von Anfang an nur für drei Jahre bestellt, danach muss ihn ein Gericht neu einsetzen.
Mit diesen Neuregelungen hofft man, mehr als ein Drittel der bisherigen Sachwalterschaften durch andere Formen ersetzen zu können, sagte Sektionschef Kathrein. Der von Brinek zitierte Fall Helga Mayers wird in Zukunft auch in einem anderen Punkt nicht mehr möglich sein: Rechtsanwälte oder Notare dürfen künftig maximal 25 Klienten gleichzeitig betreuen.

Die Kosten für das Gesetzespaket, das schon mit dem Koalitionspartner, Betroffenen und Sozialpartnern akkordiert ist, kann Brandstetter noch nicht beziffern. Klar sei nur, dass auf die Erwachsenenschutzvereine und die Bezirksgerichte mehr Arbeit zukommen werde. Der Minister stellte den Bezirksgerichten eine Aufstockung des Personals in Aussicht.

Die Begutachtung läuft noch bis 12. September, bis Jahresende soll das Gesetz beschlossen werden und 2018 in Kraft treten. Schon jetzt besachwaltete Personen müssen sich aber bis 2024 gedulden, erst dann wird die geplante Überprüfung aller bestehenden Sachwalterschaften abgeschlossen sein.

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/830218-Eine-Frage-der-Menschlichkeit.html

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Klaus Remsing ist freier Autor in Österreich und schreibt seit dem Jahr 2008 hier viele Artikel. Wenn Sie ihm ein e-mail schreiben wollen: klaus1789@yahoo.com Wenn Ihnen ein Artikel gefallen hat, können Sie ihm eine Spende überweisen: Klaus Remsing, IBAN: AT13 2032 0081 0203 9315, BIC: ASPKAT2LXXX
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„Links“ schreibe ich deswegen unter Anführungszeichen, weil die Yuppies und Bobos, welche seit etwa dem Jahr 1980 – nach der 1968er-Zeit und gegen die 1968er Revolutionäre gerichtet – die Redaktionen, Ämter und UNIs übernahmen und sich seitdem arrogant schmückend fälschlich als „links“ bezeichnen, in Wirklichkeit extremstrechts sind. Vorwiegend deswegen, weil sie mit dem extremstrechten Islam korrupt zusammenarbeiten.
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Nur weil sie es nicht hinnehmen wollen, irgendwo auch nur wenig unzulänglich zu erscheinen, verstümmeln narzisstische Moralisierer mit Gendering die Sprache. Eine Verbesserung der Sprache kann in der Hauptsache aber nur mit ihrer Weitergabe von der Mutter auf die Kinder geschehen, das heißt also immer nur im Abstand von einer Generation. Ich habe mit der Sprache Geduld, denn sie ist trotz ihrer Leistung, die Menschen aus dem Tierreich erhoben zu haben, einfach noch zu schwach ausgebildet, um schon geschlechtsneutral zu sein. Ähnlich wie sie noch zu schwach ausgebildet ist, um die Quantenmechanik verdeutlichen zu können. Das zwar rechnerisch schon möglich, aber sprachlich noch nicht.
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Viele Artikel von „arouet8“ sind Dauerbrenner, deshalb habe ich hier eine neue Lese-Empfehlung aus der Kategorie „ALLZEIT BESTE ARTIKEL“: **179* Wegen ihrem numinosen Weltbild missachten viele Parteien die Vergewaltigungsopfer. Wenn Sie diesen Artikel lesen wollen, bitte im ARCHIV Aug2013 anklicken und kurz scrollen. Das ARCHIV befindet sich in der rechten Spalte (beim Smartphone unter jedem Artikel. Es ist dazu aber notwendig, zuerst auf die schwarze große ÜBERSCHRIFT des aktuellen Artikels zu klicken).
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