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13: 20090709 KATEGORIE: ANALYSEN ZUM TAG
4 TÜRKEN VERGEWALTIGTEN 12-JÄHRIGE
DER ISLAM IST DIE HERRSCHAFTSSTRUKTUR EINES „SCHEICHISMUS“
Zufällig am gleichen Tag gab es in Österreich zwei Gerichtsurteile, die miteinander verschränkt sind, weil sie -wenn auch über eine rechtsgebietsmäßige Entfernung- reziprok aufeinander einwirken.
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DAS ERSTE URTEIL: 20090708
Geldstrafe: Herabwürdigung religiöser Lehren
Wegen Herabwürdigung religiöser Lehren ist ein 43-jähriger Lustenauer am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden. Er hatte im Internet den Koran als Lügenbuch bezeichnet.
http://vorarlberg.orf.at/stories/373566/
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DAS ZWEITE URTEIL: 20090708
Die Vergewaltigung einer Zwölfjährigen war am Mittwoch Gegenstand eines Prozesses am Landesgericht Korneuburg.
Wegen mehrfacher Vergewaltigung einer Zwölfjährigen sind am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg ein 15- und ein 16- Jähriger zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden.
Sie nahmen Bedenkzeit – ebenso der Staatsanwalt. Das Urteil des Schöffensenats ist somit nicht rechtskräftig. Weiters ordnete das Gericht Bewährungshilfe und eine ambulante Therapie für jugendliche Sexualstraftäter an. Der Schuldspruch umfasste auch die Delikte des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, versuchter Nötigung und pornografischer Darstellung Minderjähriger.
Zu dem Fall hatte der Wiener Rechtsanwalt Tino Angkawidjaja, Privatbeteiligtenvertreter des Opfers, im Dezember 2008 – nach Rücksprache mit der Mutter – mitgeteilt, dass insgesamt vier Burschen beteiligt gewesen sein sollen, zwei davon allerdings im strafunmündigen Alter. Nach seinen damaligen Angaben handelte es sich um Zwölf- bis 16- Jährige mit türkischem Migrationshintergrund. Die Vergewaltigungen hätten sich an drei verschiedenen Tagen im Mai 2008 zugetragen. Das Mädchen habe sich erst nach Monaten an seine Mutter gewandt, worauf der Fall ins Rollen kam.
Nach den Ausführungen von Staatsanwalt Stefan Dunkl ist das Mädchen im Mai 2008 mit Gewalt und Drohungen zur Duldung des Beischlafs genötigt wurden. Die Zwölfjährige wurde am Boden festgehalten und mehrmals ins Gesicht geschlagen. Wenn sie sich wehre, würde man sie „Meier“ machen, wenn sie was erzähle, käme der via Handy aufgenommene Film ins Internet. Das Mädchen sei am Körper und in seiner Ehre verletzt worden.
http://www.krone.at/krone/S32/object_id
__152201/hxcms/index.html
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MEINE ANALYSE:
Während ein Text-Kritiker verurteilt wurde, nur weil er ein Buch („Koran“) mit dem Wort „Lügenbuch“ benannte, wurde ein gegen den menschlichen Körper gerichtetes Verbrechen viel zu milde beurteilt.
Seit der Islam in Europa auf der Überholspur ist, nimmt diese der Schwere der Vergehen nicht gerecht werdende Gerichtspraxis zu. Die Richter verstecken sich meist hinter dem Begriff „Minderheitenschutz“, aber eine Minderheit, die so exponentiell wächst wie die Moslems, und das auch selbstherrlich auslebt, muss anders eingeschätzt werden wie beispielsweise die Slowenen, die in Österreich immer eine Minderheit bleiben werden.
Ein Angriff auf einen Buch-Text, welcher letztlich nichts anderes ist, als Ruß-Pigmente auf Papier, wird von den Richtern zu streng beurteilt. Im Gegensatz zu Angriffen gegen Leib und Leben. Hier geht es aber um Haut, Organe, Blut, Fleisch, Knochen, Nerven, oft lebenslange Schmerzen, Entstellung, Psyche.
Der Islam behauptet zwar, eine Religion zu sein, er ist aber in Wirklichkeit nur die diktatorische Herrschaftsstruktur eines SCHEICHISMUS.
Alle diktatorischen Herrschaftsstrukturen müssen Angriffe auf ihre Worte möglichst streng ahnden, weil diese letztlich nur Befehle und Befehlsketten sind. Oft nur wenige befehlswidrige Worte können deshalb solch eine Herrschaftsstruktur schnell zusammenbrechen lassen, das wissen die Scheichs.
In diese Steigerung der Strenge der Verurteilung von Worten lassen sich die europäischen und österreichischen Gerichte angesichts der steigenden Macht des Islams in den immer mehr globalisiert werdenden Ländern Europas hineinziehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Unrichtigkeit des Begriffes „Globalisierte Welt“ hinweisen. Denn nur untergeordnete Strukturen können von höheren Strukturen zusammengefasst werden. Die Welt war immer schon global, nur Länder können globalisiert werden. Was derzeit mit der Globalisierung von völlig freier Einwanderung in die europäischen Länder geschieht.
Weil die Herrschaftsstruktur des SCHEICHISMUS schon 1400 Millionen Menschen umfasst und in unmittelbarer geografischer Nähe zu den nur 400 Millionen zählenden Europäern gelegen ist, müssen unbedingt Minderheiten – Schutzmaßnahmen für die Europäer eingeführt werden.
Wenn die Gerichte also wirklich für den „Minderheiten-Schutz“ wären, wie sie vorgeben, dann müssten auch sie baldigst die im größeren Raum mit den Ländern des SCHEICHISMUS befindliche Minderheit der Europäer mit ausgewogeneren Urteilen beschützen.
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Zu diesem ungerechten Gerichtsurteil fand ich einen Leserbrief von K.G., der in einer Österreichischen Tageszeitung 20090711 erschien.
Dieser Leserbrief verdeutlicht, wie weit fortgeschritten der Verfall der öffentlichen Ordnung durch den Einfluss der Islam-Ideologie bereits ist. Richter, Politiker, Journalisten, die ja selbst meist in islamfreien Zonen wohnen, bauen adäquat zu diesem Desaster eine heile Scheinwelt auf, und lassen so, alleingelassen in der harten Realität, Tausende Frauen zu Opfern werden. Schon jetzt wagen sich die Frauen immer weniger in den öffentlichen Raum. Genau das ist von den Islam-Ideologen beabsichtigt: Frauen sollen im Haus eingesperrt bleiben und wenn sie schon unbedingt herumlaufen müssen, dann nur gesichts- und körperlos als wandelnde Säcke.
Von den Richtern allgemein (mit Ausnahmen) war noch nie eine Hilfe zu erwarten, sie verkrochen sich immer in die Hintern der Starken. Sie verbrannten Frauen und Ketzer, als die starken Kirchenfürsten ihnen den Auftrag dazu gaben, sie köpften die Geschwister Scholl, weil sie dem damaligen starken Nazi-Regime dienstfertig ihre Juristerei anpassen. Und heute sind sie eben in den immer stärker werdenden Scheich-Einfluss verliebt.
Leserbrief:
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IM SINNE DER SCHWÄCHEREN
Betreff: Mehrfache Vergewaltigung eines 12-jährigen Mädchens: Die Seele der Frauen schützen!
Die Frauenseele dürfte nicht all zuviel wert sein, wenn einem 12-jährigen Mädchen für drei Tage Qualen, Todesangst und tiefste Verletzung ihrer Weiblichkeit nicht mehr als 2000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wird und die Täter, diese Männermonster, mit einem halben Jahr unbedingt davonkommen, zwei davon wegen fehlender Strafmündigkeit freigehen.
Wenn sie solch ein Verbrechen verüben können, das diesem Mädchen Schaden für sein ganzes Leben zugefügt hat, dann können sie auch verurteilt werden, für die Grässlichkeit der Tat entsprechend lange. Und sie sollen Tag und Nacht die gellenden Schreie des Mädchens hören müssen, und die Haft bräuchte keine nette, humane sein, vielleicht sollte man sie in türkische Gefängnisse stecken, lebenslang, denn sie haben ihren Platz in der Gesellschaft verwirkt.
In der Antike wurden Vergewaltiger mit dem Tod bestraft, bei uns leben sie auf freiem Fuß und dürfen nach kurzer Zeit wieder frei herumlaufen und sich ihrer Taten brüsten und sie nach Belieben wiederholen, während die junge Frau, die sie ja noch gar nicht war, das Kind ihr Leben lang wahrscheinlich Angstträume, Panikanfälle haben und sich womöglich nicht mehr auf die Straße getrauen wird.
Und mit ihm leiden Tausende andere Mädchen und Frauen, die Angst vor solchen Verbrechen haben müssen, wenn der Staat nicht fähig ist, sie zu schützen. Ein Umdenken und ein Handeln im Sinne der Schwächeren – das sind meist Frauen – ist dringend nötig.
arouet8 – against mohammedanism+hitlerism+sheikhism
2009/07/28 um 04:32 |
Dieser Link funktionert besser
http://vorarlberg.orf.at/stories/373566/
Lieber arouet8,
das scheint mir ein ganz wichtiger Hinweis
zu sein: die beiden Urteile sind wahrhaftig
zu einem Bild zusammen zu fassen, wie
die beiden Meßskalen einer Schlauchwaage,
das Wasser der Islamisierung steht so und so
hoch.
Das himmlische Buch der herrschaftskulturellen
Doktrin ist viel wert, eine sehr zerstörte
Kinderseele wenig; ungute Weichenstellung.
Ja, beide Urteile verweisen auf EIN Symptom.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schlauchwaage
Was ein sexuell gewaltfrei aufwachsendes
Mädchen im Scharia-Islam und fiqh-Islam
so wert ist? Nichts, ihre Hochzeitsnacht
ist ihre Vergewaltigung. Laken, Blutfleck.
Zum Thema Kindbraut als Allahgottes
sakrale Tauschware: Walī muǧbir /
wali mudschbir ولي مجبر, zwingender Heiratsvormund
„Im klassischen islamischen Recht (Fiqh) ist es dem Vater oder Großvater väterlicherseits als wali mudschbir nach allen Rechtsschulen erlaubt, die Frau gegen ihren ausgesprochenen Willen in die erste Ehe mit einem beliebigen heiratsfähigen Muslim zu zwingen.
In den meisten islamischen Staaten gibt es heute Gesetze, die die Scharia-Regelungen modifizieren oder ersetzen. In einigen Staaten, wie etwa Saudi-Arabien, gilt allein das klassische islamische Recht, in anderen wie der Türkei allein aus Europa importiertes Recht.
Seit den späten 1970er Jahren besteht in der gesamten islamischen Welt eine Tendenz zur Rückkehr zu Scharia-konformen gesetzlichen Regelungen.
In Ralph Ghadbans Studie Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin über muslimische Libanesen sind alle untersuchten Ehen ausnahmslos arrangierte Ehen.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsheirat#Islam
„Der Wali mudschbir, auch Wali mujbir ولي مجبر,
Walī muǧbir, von wali ‚Vormund‘ und adschbara ‚zwingen‘), türkisch : mücbir veli ist nach dem islamischen Recht der Vater oder Großvater, der
die jungfräuliche Braut als Heiratsvormund
(wali) gegen ihren ausdrücklichen Willen zur
Ehe mit einem beliebigen ehefähigen Muslim
bestimmen kann.
Jungfräulich bedeutet in der Praxis, das
die Frau zu ihrer ersten Ehe gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen werden
kann, jedoch nicht zu weiteren Ehen.
Der gewöhnliche Heiratsvormund kann zwar
auch Schweigen, Lachen oder Weinen als
Zustimmung zur Heirat werten, aber gegen
den ausgesprochenen Willen der Braut
darf er sie nicht verheiraten.
Im Iran war die Gesetzeslage von 1958
bis 1998 so, dass das Verheiraten einer
Braut ohne ihre Einwilligung als Sklaverei angesehen wurde und strafbar war. Seit 1998 ist ein
solches Tun im Iran wieder legal.
In Saudi-Arabien , wo die Scharia in
vollem Umfange gültig ist, wird die
Verheiratung durch den wali mudschbir
nach hanbalitischem und schafiitischem
Recht angewandt.“
http://wapedia.mobi/de/Wali_mudschbir
Die Zwangsverheiratung von kleinen,
10-12jährigen Mädchen ist islamisches
Recht, auch das Alter für den
weiblichen ehelichen Geschlechtsverkehr
(9-13 ist islamrechtlich einwandfrei,
zehn und elf kommt selbst bei Türken und
Kosovaren leider bis heute vor).
Vielleicht kennen die beiden Täter,
die das zwölfjährige Kind vergewaltigten,
nicht oder nicht genau. Die Kopplung
indes von Sexualität und Gewalt bzw.
Männlichkeit und sexualisierter Gewalt
prägt sicherlich sehr viele Muslime
und wird die Täter ’sozialisiert’
haben (was ihr Tun nicht entschuldigt).
Islam und herrschaftskulturelle
Sexualpolitik; Islam und familiäre
Gewalt. Da muss sich etwas ändern,
und dazu muss der wali mudschbir weg
und auch die schafiitische FGM.
Dürfen Österreicher das Handbuch zum
Aufbau des Kalifats (Koran) Zauberbuch
oder Märchenbuch nennen?
-Jacques Auvergne-